Reparaturen am Mietfahrzeug bedürfen in jedem Fall der Zustimmung des Vermieters

Bei jedem entstandenen Unfall, Vandalismus, Brand, Wildschaden oder Diebstahl ist immer die zuständige Polizei zu verständigen. Bei der Rückgabe ist das Unfallmeldeformular vorzulegen. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Der Vermieter ist in jedem Fall telefonisch, per Mail oder SMS umgehend zu verständigen. Der Vermieter behält sich vor, weitere Entscheidungen nach eigenem Ermessen zu treffen.